© Jun Frogosa
Ab sofort verkaufen wir Gutscheine nur noch über unseren Online Shop.
Unseren Online Shop erreichen Sie unter folgendem Link:
WICHTIGE INFOS
zur Gültigkeit und Einlösung von Gutscheinen
Wie lange sind Gutscheine gültig?
Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, können Sie ihn nicht unbegrenzt einlösen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten. Er kann sich vielmehr darauf berufen, dass der Gutschein verjährt ist. Deshalb müssen Sie auch einen unbefristeten Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren einlösen. Diese Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Beispiel
Sie bekommen zum Geburtstag einen Gutschein, der im Mai 2024 erworben wurde. Diesen Gutschein müssen Sie bis spätestens zum 31. Dezember 2027 einlösen.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-13861